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Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

Auf die SPACE Matratze gewähren wir innerhalb Deutschlands, unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren, eine erweiterte Garantie von insgesamt 10 Jahren, die nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen bewertet wird. Der Kauf der Matratze muss mittels Kaufbeleg nachgewiesen werden.

Die Garantie gilt für im Werk neu produzierte Matratzen, die über unsere Homepage erworben wurden.

Garantieanspruch bei:

einer sichtbaren Liegekuhle von mindestens 2,5 cm an der tiefsten Stelle, die sich in Folge von einem Materialfehler oder Produktionsfehler ergibt,

einem Reißen oder Brechen des Schaumes, der trotz sachgemäßer Nutzung und ordnungsgemäßer Behandlung entsteht und nachweislich aufgrund von physischen Schwachpunkten hervorgerufen wird.

Sollte ein berechtigter Garantiefall vorliegen, liegt es in unserem Ermessen den Mangel wahlweise durch Nachbesserung, Austausch der Matratze oder Erstattung des Kaufpreises zu beheben.

In den ersten zwei Jahren nach Kauf besteht eine Vollgarantie. Ab dem dritten Nutzungsjahr verringert sich die Gewährleistung auf 80 Prozent des ursprünglichen Kaufwertes. Ab dem 4. Jahr verringert sich die Garantie um jährlich 10 Prozent des nachgewiesenen Kaufpreises. Nach 10 Jahren ab Kaufdatum endet die Garantiezeit in jedem Falle.

Garantieanspruch gilt nicht bei:

wenn die Inanspruchnahme der Garantie nicht entsprechend den zuvor dargelegten Voraussetzungen erfolgt;

wenn das Produkt nicht mit gebotener Sorgfalt bzw. gem. den Anweisungen für Gebrauch, Reinigung und Pflege benutzt bzw. behandelt wurde;

wenn das Produkt einen Mangel in Folge Beschädigung aufweist, z.B. Schnitte, Stauchungen, Feuchtigkeit etc.;

wenn das Produkt stark befleckt oder verschmutzt oder in sonstiger Weise unhygienisch behandelt worden ist;

wenn das Produkt verändert oder repariert worden ist;

wenn die Matratze nicht von Beginn an auf einem funktionstüchtigen Lattenrost (mind. 28 Leisten, federnd gelagert, Leistenabstand maximal 3,5 cm) gelegen hat

wenn der verstellbare Lattenrost entgegen den Herstellerangaben zu den Gewichtsbeschränkungen unsachgemäß benutzt wurde

Gewerblicher Nutzung (z.B. Hotels),

Komfortpräferenzen,

wenn der Mangel auf gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen ist,

wenn der Endkunde das Produkte an Dritte weitergibt.